Beschäftigungsverbote

Die Beschäftigungsverbote werden in folgende Gruppen unterteilt:

Unter Aufsicht ist zu verstehen, dass eine fachkundige Person, wie zB der/die Ausbilder/in, jederzeit zum unverzüglichen Eingreifen bereit steht.

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 18.3.2009