Sie befinden sich hier: Bauarbeiten > Baustelleneinrichtung > Bauaufzüge
Bauaufzüge ohne Personenbeförderung sind Hebezeuge mit einer Hubhöhe von mehr als 2,00 m, die ausschließlich der Beförderung von Lasten auf Baustellen dienen, nach Beendigung der Bauarbeiten wieder abgebaut werden und bei denen die Lastaufnahmemittel während des Betriebes die Führungskonstruktionen nicht verlassen.
Allgemeine Bestimmungen über Bauaufzüge ohne Personenbeförderung
Bauaufzüge müssen standsicher aufgestellt und in diesem Zustand erhalten werden. Verankerungen am Bauwerk müssen entsprechend dem statischen Nachweis ausgebildet sein und müssen die auftretenden Kräfte in alle erforderlichen Richtungen übertragen können.
Lastaufnahmemittel dürfen betreten werden,
Vom Bedienungsstand muss
Eine Signalvorrichtung, mit der von jeder Ladestelle aus Signale gegeben werden können, muss beim Bedienungsstand angebracht sein, wenn die oberste Ladestelle mehr als 5,00 m über dem Bedienungsstand liegt. Diese Signalvorrichtung ist so einzurichten, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen derselben nicht möglich ist. Die gleichzeitige Steuerung des Bauaufzuges von mehreren Stellen aus darf nicht möglich sein. Die Benützung der Führungskonstruktion als Aufstieg und das Mitfahren mit dem Lastaufnahmemittel ist verboten.
Durch Anschlag am Lastaufnahmemittel ist
Schutzmaßnahmen bei Bauaufzügen ohne Personenbeförderung
Die Fahrbahn von Bauaufzügen ist so abzusichern oder zu umwehren, daß Arbeitnehmer
Schutzmaßnahmen von außen sind
Schutzmaßnahmen von innen sind:
Schutzdächer sind nicht erforderlich bei:
Bauaufzüge mit Personenbeförderung
Bauaufzüge mit Personenbeförderung sind Hebezeuge im Sinne, die zusätzlich zur Beförderung von Personen auf Baustellen dienen. Sie müssen mit den für die Beförderung von Personen notwendigen Sicherheitseinrichtungen versehen sein.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009