Sie befinden sich hier: Bauarbeiten > Arbeitsverfahren > Abböschen
Bei Baugruben, Gräben oder Künetten ist die Böschungsneigung nach den bodenmechanischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Einflüsse, die auf die Böschung wirken, festzulegen.
Der Böschungswinkel darf im Regelfall
betragen.
Sofern damit zu rechnen ist, daß sich der Zusammenhalt des Bodens durch Austrocknen, Eindringen von Wasser, Frost oder durch Bildung von Rutschflächen verschlechtern kann, müssen flachere Böschungen hergestellt oder die Böschungsflächen gegen diese Einflüsse geschützt werden.
Sollen steilere Böschungen als hier genannt ausgeführt werden, ist vor Ausführung der Arbeiten von einer fachkundigen Person ein rechnerischer Nachweis der Standsicherheit zu erstellen. Dieser Nachweis muß auf der Baustelle zur Einsicht aufliegen.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009