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In dieser Rubrik finden sich die wichtigsten Themen zur Durchführung von Bauarbeiten.
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Letzte Änderung am: 17.3.2009
• Erd- und Felsarbeiten
Bei der Durchführung von Erdarbeiten kommt es immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen.
Bei der Einhaltung der folgenden Sicherheitsbestimmungen können die Gefahren bei Erdarbeiten minimiert werden.
• Bauen mit Fertigteilen
Fertigteile sind überwiegend vorgefertigte Bauteile, die für die Bemessungszustände Herstellung, Transport und Montage ausgelegt sind. Sie dienen der raschen Konstruktion von Bauwerken.
• Arbeiten auf Dächern
Grundsätzlich sind bei Arbeiten auf Dächern, von denen ein Absturz von mehr als 3 Meter möglich ist, Absturzsicherungen anzubringen.
• Schornsteinreinigung
Für die Durchführung dieser Arbeiten sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die nunmehr auch in der Unterlage für spätere Arbeiten laut BauKG angeführt werden müssen.
• Wasserbauarbeiten
Bei Arbeiten an und über Gewässern muss durch technische und organisatorische Maßnahmen auf die Ertrinkungsgefahr Rücksicht genommen werden.
• Abbrucharbeiten
Die Durchführung von Abbrucharbeiten umfasst die vorbereitenden Maßnahmen und erfoderliche Sicherungsmaßnahmen dazu. Die Wahl der Abbruchart ist geprägt vom Bauwerk und von der Möglichkeit des Einsatzes von Maschinen.
• Arbeiten mit Flüssiggas - Allgemeine Bestimmungen
Flüssiggas ist ein oft verwendeter Arbeitsstoff auf Baustellen. Es ist schwerer als Luft. Bei unsachgemäßer Verwendung oder technischen Defekten kann sich ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Der fachgerechte Umgang damit ist lebenswichtig.
• Flüssiggas - Betriebsbedingungen
Diese Rahmenbedingungen gelten für das Betreiben von Flüssiggasanlagen mit den nötigen Brandschutzmaßnahmen und Überprüfungen.
• Flüssiggas - Verwendung unter Erdgleiche
An Orten unter Erdgleiche, wie in Tunneln, Stollen, Schächten, Baugruben, sonstigen Gruben, Gräben oder Künetten, dürfen Versandbehälter nicht gelagert werden und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge nicht verwendet werden. Für die Verwendung von Versandbehältern für Arbeiten bestehen Ausnahmen von diesem Verbot, wenn besondere Schutzmaßnahmen ergriffen sind.
• Untertagebauarbeiten
Diese Arbeiten dienen dem Ausbau von unterirdischen Hohlräumen, wie Stollen, Tunnel- und Schächten. Dabei ist der Einsatz von fachkundigem Personal für die Planung, Vorarbeit und Überwachung zwingend.
• Verbaumaßnahmen
Verbaue können durch einen waagrechten oder lotrechten Verbau mit Pfosten (Holzbohlen) oder Kanaldielen, großflächige Verbauplatten, Spundwände, Trägerbohlwände, Schlitz- und Pfahlwände sowie verankerte Torkretwände erfolgen.