Flüssiggas - Verwendung unter Erdgleiche

An Orten unter Erdgleiche, wie in Tunneln, Stollen, Schächten, Baugruben, sonstigen Gruben, Gräben oder Künetten, dürfen Versandbehälter nicht gelagert werden und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge nicht verwendet werden. Für die Verwendung von Versandbehältern für Arbeiten bestehen Ausnahmen von diesem Verbot, wenn besondere Schutzmaßnahmen ergriffen sind.

Verwendung von Versandbehältern unter Erdgleiche

Es dürfen in Baugruben Versandbehälter mit Schlauchbruchsicherungen und ohne Warngeräte verwendet werden, sofern

§ 130 BauV

Kontakt: VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009