Bauen mit Fertigteilen
Fertigteile sind überwiegend vorgefertigte Bauteile, die für die Bemessungszustände Herstellung, Transport und Montage ausgelegt sind. Sie dienen der raschen Konstruktion von Bauwerken.
Für das Bauen mit Fertigteilen gilt:
Fertigteile müssen die erforderlichen Anschluss- und Befestigungseinrichtungen für Lastaufnahmemittel und erforderlichenfalls für Montagestreben, Montageverbände und andere Hilfskonstruktionen, Laufstege, Laufbrücken, Gerüste oder Absturzsicherungen und die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffanggurt mit beweglicher Führung) haben.
Die Montageanweisung umfasst :
- Angaben für den Transport und die Montage insbesondere die Absicherung der Bereiche, in denen Personen durch Herabfallen von Gegenständen gefärdet werden können
- Gewicht und umsturzsichere Lagerung der Fertigteile
- das Anschlagen der Fertigteile an Hebezeuge und das Transportieren und die beim Transport einzuhaltende Transportlage der Fertigteile
- den Einbau der zur Montage der Fertigteile erforderlichen Hilfskonstruktionen, sowie Angaben betreffend die Reihenfolge der Montage und das Zusammenfügen der Fertigteile
- erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit des Bauwerkes und der Fertigteile auch während der einzelnen Montagezustände,
- Maßnahmen zur Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, sowie gegen Abstürzen von Personen bei der Montage,
- Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen
- Prüfung der Fertigteile auf sichtbare Beschädigungen und Verformungen und Risse, die die Sicherheit beeinträchtigen können.
- Großflächige und lange Fertigteile sind mit Leitseilen zu führen, wenn diese Teile beim Hochziehen anstoßen oder hängenbleiben können
§ 86 BauV
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009