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Für die Benutzung von Arbeitsmittel auf Baustellen gelten die gleichen Bestimmungen, wie in einem Betrieb. Diese Regelungen finden sich unter der Rubrik Maschinen und Werkzeuge.
Darüber hinaus gibt es Arbeitsmittel, die vorwiegend auf Baustelle im Einsatz sind.
Prüfpflichtige Arbeitsmittel auf Baustellen (pdf-117kB)
Letzte Änderung am: 25.2.2010
• Gerüste
• Sonstige Maschinen und Geräte
• Betonpumpen, Verteilermasten
• Rammen
• Auffangnetze
Sie dienen als Schutzeinrichtung gegen Absturz für Bauwerke, wie Fabrikshallen, Dachunterkonstruktionen, Brückensanierungen, u.a.m., an denen sonst keine geeigneten Absturzsicherungen montierbar sind.
• Schalungen und Lehrgerüste
Schalungen für Wände, Decken, Stützen u.a. m sowie Lehrgerüste müssen die Lasten aus den unterschiedlichsten Bauzuständen aufnehmen. Ihre Errichtung sowie Demotage unterliegt eindeutigen technischen Grundsätzen.