Auffangnetze

Sie dienen als Schutzeinrichtung gegen Absturz für Bauwerke, wie Fabrikshallen, Dachunterkonstruktionen, Brückensanierungen, u.a.m., an denen sonst keine geeigneten Absturzsicherungen montierbar sind.

Auffangnetze

§10 BauV

Kontakt: VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009