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Gerüste werden grundsätzlich nach Art der Verwendung in Arbeits- oder Schutzgerüste eingeteilt.
Sie können jedoch auch nach ihrer Bauart in
unterteilt werden.
Unabhängig davon, welchen Verwendungszweck das Gerüst zu erfüllen hat, oder welches System zugrunde liegt, sind allgemeingültige Bestimmungen einzuhalten.
Als Arbeitsgerüste werden jene Gerüste bezeichnet von denen Arbeiten ausgeführt werden. Bei diesen Gerüsten stehen die Arbeitnehmer/innen auf den Gerüstbelägen um ihre Arbeit zu verrichten.
In die Gruppe der Schutzgerüste fallen:
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VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009