Allgemeines zu Bauarbeiten

Die Durchführung von Bauarbeiten zählt zu den gefährlichsten Arbeiten. Im Vergleich zu den in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen passieren die meisten Unfälle, insbesondere jene Unfälle mit schwereren oder sogar tödlichen Verletzungen. Dabei ist die Missachtung der Anbringung von Absturzsicherungen ein Hauptgrund.

Kontakt: VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 8.3.2010

Unterseiten zu diesem Thema

Aufsichtsperson
Bauarbeiten dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson, mit der erforderlichen Sorgfalt und nach fachmännischen Grundsätzen durchgeführt werden. Eine derartige Aufsichtsperson ist von jedem auf der Baustelle beschäftigten Arbeitgeber/in zu bestellen. Jeder auf der Baustelle beschäftigte Arbeitnehmer/in hat somit einen zuständigen Vorgesetzten vor Ort, der für die Sicherheit bei seiner Arbeit zu sorgen hat.

Eignung der Arbeitnehmer/innen
Arbeitnehmer, von denen dem Arbeitgeber bekannt ist, dass sie an körperlichen Schwächen oder Gebrechen in einem Maße leiden, dass sie dadurch bei bestimmten Arbeiten einer besonderen Gefahr ausgesetzt wären oder andere gefährden könnten, dürfen mit Arbeiten dieser Art nicht beschäftigt werden.

Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion 2010 und 2011 am Bau
Im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie führte die Arbeitsinspektion in den Jahren 2010 und 2011 die Schwerpunktaktion "Beratung von verantwortlichen Personen der Baubranche am Unternehmenssitz" durch.