Einleitung

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstdauer der Heranziehung von Arbeitnehmer/innen zur Arbeitsleistung während des täglichen (Tagesarbeitszeit) und des wöchentlichen (Wochenarbeitszeit) Arbeitsablaufes sowie die Mindestdauer der erforderlichen Pausen innerhalb der Tagesarbeitszeit (Ruhepausen) und nach der Tagesarbeitszeit (Ruhezeit).

Das Arbeitsruhegesetz regelt die Wochenend- und Feiertagsruhe bzw. bei zulässiger Beschäftigung am Wochende oder an Feiertagen die Wochenruhe oder Ersatzruhe.

Für die genaue Kenntnis der Arbeitszeiten in einer Branche ist es erforderliche neben dem Arbeitszeit- (AZG) bzw. Arbeitsruhegesetz (ARG) auch den entsprechenden Kollektivvertrag heranzuziehen.

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009