Sonderbestimmungen für besondere Personengruppen

Für bestimmte Personengruppen gibt es Sonderbestimmungen im Arbeitszeitgesetz (AZG), z.B. für Lenker/innen von Kraftfahrzeugen, für Arbeitnehmer/innen in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs oder in öffentlichen Apotheken.

In speziellen Gesetzen sind Arbeitszeitbestimmungen enthalten für:

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Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz - KA-AZG

Arbeitnehmer/innen in Handelsbetrieben (Verkaufsstellen)
Für Arbeitnehmer/innen im Handel gelten Sonderregelungen in den Bereichen Arbeitszeit und Arbeitsruhe.