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Lenker/innen sind Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenken oder sich im Kraftfahrzeug befinden, um es gegebenenfalls später bei einer Mehrfahrerbesetzung selbst zu lenken.
Auf die Besonderheiten des Einsatzes von Lenker/innen von Kraftfahrzeugen wird neben den allgemeinen Arbeitszeitbestimmungen durch zusätzliche nationale und europäische Regelungen Bedacht genommen.
Für Lenker/innen gelten das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG), die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr. Daneben gelten noch die Regelungen der Fahrtenbuchverordnung und der Kollektivverträge.
Broschüre Lenker/innen - Grundsätzliche Bestimmungen (VO-Fahrzeuge/Sonstige Fahrzeuge) (pdf-110 kB)
Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung EG 561/2006 (doc-39 kB)
Weitere Informationen finden Sie auch unter "Der Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer/innen".
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 30.9.2011