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Die gesetzlich geregelten Arbeitzeiten finden sich in verschiedenen Rechtsvorschriften. Für den Großteil der Arbeitnehmer/innen gelten das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG).
Die Arbeitszeit der Bäcker/innen, der Bediensteten in Krankenanstalten, der Lenker/innen von Kraftfahrzeugen, von Jugendlichen und Lehrlingen ist in jeweils speziellen Gesetzen geregelt.
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer/innen gelten AZG und ARG nicht (z.B. leitende Angestellte).
Publikationen der Arbeitsinspektion zum Thema Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Download)
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VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009
• Arbeitszeitflexibilisierung
Mit 1. Jänner 2008 sind die durch BGBl. I Nr. 61/2007 erfolgten Neuerungen zum Arbeitszeitgesetz und zum Arbeitsruhegesetz in Kraft getreten.