Allgemeines

Die gesetzlich geregelten Arbeitzeiten finden sich in verschiedenen Rechtsvorschriften. Für den Großteil der Arbeitnehmer/innen gelten das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG).

Die Arbeitszeit der Bäcker/innen, der Bediensteten in Krankenanstalten, der Lenker/innen von Kraftfahrzeugen, von Jugendlichen und Lehrlingen ist in jeweils speziellen Gesetzen geregelt.

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer/innen gelten AZG und ARG nicht (z.B. leitende Angestellte).

Publikationen der Arbeitsinspektion zum Thema Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Download)

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Arbeitszeitflexibilisierung
Mit 1. Jänner 2008 sind die durch BGBl. I Nr. 61/2007 erfolgten Neuerungen zum Arbeitszeitgesetz und zum Arbeitsruhegesetz in Kraft getreten.