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REACH trat als VO (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe mit 1. Juni 2007 in Kraft. Als Verordnung ist sie in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gültig und anzuwenden.
REACH gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe als solche, in Zubereitungen (Gemischen) und in Erzeugnissen, unabhängig davon ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Nicht erfasst werden z.B. Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel oder Abfälle.
Auch das Sicherheitsdatenblatt ist nun in REACH geregelt. Es bleibt weiterhin das wichtigste Instrument zur Informationsweitergabe zum Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe.
Weitere Informationen über REACH finden Sie auf den Seiten der ECHA , des Lebensministeriums und des Umweltbundesamtes.
Betriebe können sich bei Fragen zur REACH-Verordnung an den österreichischen REACH-Helpdesk wenden.
Kontakt:
VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 14.6.2013
• Wissenswertes zu REACH 
Sichere und gesunde Arbeitsplätze hängen auch von den Informationen über gefährliche Eigenschaften von Arbeitsstoffen ab.
• REACH und Arbeitnehmer/innenschutz 
Für den Arbeitnehmer/innenschutz kann REACH zu Verbesserungen führen.