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In Österreich gelten alle Stoffe als krebserzeugend, die
als krebserzeugend einzustufen oder zu kennzeichnen sind.
Es werden eindeutig krebserzeugende Arbeitsstoffe sowie Arbeitsstoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial unterschieden.
Eindeutig krebserzeugende Arbeitsstoffe sind Arbeitsstoffe, die beim Menschen erfahrungsgemäß Krebserkrankungen zu verursachen vermögen oder sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. Für diese Stoffe besteht eine Ersatzpflicht, wenn ein gleichwertiges Arbeitsergebnis mit nicht oder weniger gefährlichen Arbeitsstoffen erzielt werden kann.
Die Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe findet sich im Anhang III der Grenzwerteverordnung.
Folder Grenzwerte und krebserzeugende Arbeitsstoffe
Kontakt: VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 24.4.2012