Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe
Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sind Arbeitsstoffe mit folgenden Eigenschaften:
sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend, fibrogen, radioaktiv oder biologisch inert.
Begriffsbestimmungen:
- sehr giftig: Stoffe oder Zubereitungen, die in geringen Mengen durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tod führen können wie z.B. Stickstoffdioxid, Blausäure
- giftig: Stoffe oder Zubereitungen, die in geringen Mengen durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tod führen können wie z.B. Chlor, Lindan, Quecksilber
- gesundheitsschädlich: Stoffe oder Zubereitungen, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tod führen können wie z.B. n-Hexan, Methylchlorid, Glykol
- ätzend: Stoffe oder Zubereitungen, die durch Kontakt mit lebendem Gewebe dessen Zerstörung bewirken können wie z.B. Natriumhydroxid wasserfrei
- reizend: Stoffe oder Zubereitungen, die - ohne ätzend zu sein- durch kurzfristigen, längeren oder wiederholten Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten Entzündungen hervorrufen können wie z.B. Aceton, Natriumcarbonat
- krebserzeugend: Stoffe oder Zubereitungen, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs verursachen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können wie z.B. Asbest, Benzol
- erbgutverändernd: Stoffe oder Zubereitungen, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut eine Änderung des genetischen Materials bewirken können, wodurch vererbbare Schäden verursacht werden können wie z.B. Acrylamid
- fortpflanzungsgefährdend: Stoffe oder Zubereitungen, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der Leibesfrucht hervorrufen oder die Häufigkeit dieser Schäden (fruchtschädigend) erhöhen können, zur Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Entwicklung der Nachkommenschaft nach der Geburt oder zur Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen führen können wie z.B. Blei, Dimethylformamid
- sensibilisierend: Stoffe oder Zubereitungen, die durch Einatmen oder Hautkontakt Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können wie z.B. Getreidemehlstaub, Latex, Formaldehyd
- fibrogen: Schwebstoffe, die durch Einatmen Erkrankungen der Lunge, die mit einer Bindegewebsbildung einhergehen, hervorrufen können wie z.B. Quarzstaub, Asbest
- biologisch inert: Stäube, die weder giftig noch fibrogen wirken, die keine spezifischen Krankheitserscheinungen hervorrufen, allerdings eine Beeinträchtigung der Funktionen der Atmungsorgane verursachen können wie z.B. Eisenoxidfeinstaub
Allgemeines zu Arbeitsstoffen
Grenzwerte
Kontakt:
VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009