Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe

Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sind Arbeitsstoffe mit folgenden Eigenschaften:

sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend, fibrogen, radioaktiv oder biologisch inert.

Begriffsbestimmungen:

Allgemeines zu Arbeitsstoffen

Grenzwerte

Kontakt: VII4@bmask.gv.at


Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Krebserzeugende Arbeitsstoffe
In Österreich gelten alle Stoffe als krebserzeugend, die im Anhang III der Grenzwerteverordnung aufgelistet sind oder nach dem Chemikaliengesetz 1996 oder nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz als krebserzeugend einzustufen oder zu kennzeichnen sind.