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Nadelstichverletzungen sind gefährlich, häufig, teuer und vermeidbar!
Stich- und Schnittverletzungen stellen eine der größten Gefahren für Beschäftigte im Gesundheitswesen dar.
Im März 2010 hat der Rat der Europäischen Union daher die Richtlinie 2010/32/EU (pdf-750 kB) zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor beschlossen, die mit Juni 2010 in Kraft getreten ist.
Die Umsetzungsfrist erstreckt sich bis Mai 2013.
Die Richtlinie gilt für alle Arbeitgeber/innen im Krankenhaus- und Gesundheitsbereich und regelt u. a. folgende Pflichten:
Ziel ist also die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftige im Gesundheitswesen durch eine integrierte Herangehensweise zur Bewertung und Vermeidung von Risiken zu verbessern und die Zahl an Stich- und Schnittverletzungen (insbesondere die Zahl der Nadelstichverletzungen) durch den Einsatz sicherer Instrumente zu reduzieren.
Nadelstichverletzungen bzw. Verletzungen durch spitze/scharfe Instrumente bringen für die Betroffenen das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, Hepatitis C, HIV mit sich.
Nadelstichverletzungen müssen der Allgmeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage beträgt. Damit bleibt unklar, wie viele Nadelstichverletzungen es in Österreich prinzipiell gibt. Es wird angenommen, dass 80 bis 90 % nicht gemeldet werden.
Für die Erfassung von Nadelstichverletzungen und die Darstellung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten kann der Leitfaden der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verwendet werden.
Kontakt:
VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.10.2011