Messungen

Zu unterscheiden sind

Grenzwert-Vergleichsmessungen
sind Messungen an Arbeitsplätzen, an welchen die Exposition gegenüber einem Arbeitsstoff für den ein MAK-Wert oder TRK-Wert festgelegt ist, nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Diese Messungen sind repräsentative Messungen, die an repräsentativen Stellen unter repräsentativen Bedingungen durchgeführt werden sollen und bei denen Messpunkte und Referenz-Messergebnisse für etwaige erforderliche Kontrollmessungen festgelegt werden sollten.

Kontrollmessungen
sind Messungen, die auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der ermittelten Gefahren in angemessenen Zeitabständen festgelegt und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dokumentiert werden.
Kontrollmessungen können auch mit einfacheren Messverfahren durchgeführt werden, können aber auch neuerliche Grenzwert-Vergleichsmessungen sein.

Weitergehende Bestimmungen zur Unterscheidung der Grenzwert-Vergleichsmessung von der Kontrollmessung, zu den aus den Messungen sich ergebenden Maßnahmen plus Zeitabstände der Messungen sowie zu den Voraussetzungen wann kontinuierliche oder mobile Messungen erforderlich und zur Prüfung von Absaug- und Belüftungsanlagen finden sich ebenfalls im Abschnitt 5 der Verordnung.

Abschnitt 5 GKV

Übersicht - Grenzwert-Vergleichsmessungen und Kontrollmessungen (pdf 124 kB).

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 31.1.2012