Arbeitsstoffevaluierung

Die Arbeitsplatzevaluierung soll helfen, systematisch und organisiert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten stetig zu verbessern. Ziel der Arbeitsstoffevaluierung ist die systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die im Betrieb verwendeten Arbeitsstoffe.

Ergänzend zur Arbeitsstoffevaluierung sind auch Information, Schulung und Unterweisung der Beschäftigten ein unverzichtbares Werkzeug für sicheres Arbeiten im Betrieb. Eine aussagekräftige Arbeitsstoffevaluierung unterstützt dabei.

Arbeitgeber/innen müssen sich hinsichtlich aller verwendeten Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.

Weiters müssen sie die Eigenschaften der Arbeitsstoffe ermitteln und gefährliche Arbeitsstoffe einstufen sowie die Gefahren beurteilen, wobei im Zweifel Auskünfte der Hersteller/innen oder Importeure/innen eingeholt werden müssen. Arbeitgeber/innen können sich auf eine vorliegende Kennzeichnung nach dem Chemikaliengesetz 1996, dem Pflanzenschutzmittelgesetz, dem Abfallwirtschaftsgesetz oder dem Biozid-Produkte-Gesetz verlassen. Die Tatsache, dass ein Arbeitsstoff nicht gekennzeichnet ist, bedeutet aber nicht unbedingt, dass er nicht gefährlich ist. In regelmäßigen Zeitabständen sind Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung auf Beschäftigte bzw. auftretende Konzentrationen zu ermitteln.

§ 41 ASchG

Im Rahmen der Europäischen Kampagne zur Arbeitsstoffevaluierung wurde auch ein Online - Selbstbewertungstool entwickelt. Es ist dafür gedacht, insbesondere kleine und mittlere Betriebe bei der Erstellung einer zweckmäßigen Arbeitsstoffevaluierung zu unterstützen.

Kontakt: VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 26.9.2011

Unterseiten zu diesem Thema

Anleitung zur Arbeitsstoffevaluierung
Die Arbeitsstoffevaluierung dient dazu, im Betrieb ein System zu entwickeln, um die Risiken durch Arbeitsstoffe erkennen, einschätzen und erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen treffen zu können.

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Werden gefährliche Arbeitsstoffe verwendet, so müssen Arbeitgeber/innen Maßnahmen mit zwingender Rangfolge zur Gefahrenverhütung treffen.

Europäische Kampagne
Von 15. September bis 31. Dezember 2010 führte die Arbeitsinspektion eine Schwerpunktaktion zu gefährlichen Arbeitsstoffen im Kfz-Bereich durch.