Anleitung zur Arbeitsstoffevaluierung

Die Arbeitsstoffevaluierung dient dazu, im Betrieb ein System zu entwickeln, um die Risiken durch Arbeitsstoffe erkennen, einschätzen und erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen treffen zu können.

Eine Sammlung von Sicherheitsdatenblättern stellt noch keine Arbeitsstoffevaluierung dar!

Wie ein solcher systematischer Prozess aussehen könnte, wird anhand der folgenden Schritte dargestellt.

Erkennen der Gefahren

Sämtliche gefährlichen Arbeitsstoffe sind im Arbeitsstoffverzeichnis aufzulisten.
Ein Beispiel dafür wäre dieses Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffe (doc-447 kB).

Einholen von Informationen über Gefahrenmerkmale

Einholen von Informationen über den Einsatz im Betrieb

Brand- und explosionsgefährliche Stoffe sind ebenfalls im Hinblick auf eine gefährliche Konzentration in die Arbeitsstoffevaluierung einzubeziehen!

Einholen von Informationen über die Einwirkung auf die Beschäftigten

Beurteilung

Dieser Schritt umfasst die Auswertung der eingeholten Informationen an Hand derer zu klären ist, ob Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf besteht, wenn Gefahren für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht auszuschließen sind. Ist dies der Fall, so sind Maßnahmen zur Gefahrneverhütung zu setzen.

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

Bei der Verwendung von eindeutig krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden, erbgutschädigenden oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 - 4 muss, sofern ein Ersatzstoff vorhanden ist, der ein gleichwertiges Arbeitsergebnis liefert, dieser eingesetzt werden. Bei allen anderen gefährlichen Arbeitsstoffen sollte die Frage nach dem Ersatz stets die erste Frage sein, die man sich im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren stellt.
Zur Maßnahmensetzung stehen schließlich drei Wege offen:

Praxisbeispiel

Verwendung von Aceton als Reinigungmittel (pdf-75 kB)

Kontakt: VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.2.2012