Allgemeines zu Arbeitsstoffen

Der Begriff "Arbeitsstoffe" beschränkt sich nicht nur auf Chemikalien, sondern umfasst auch z.B. Holzstaub, Kunststoffe, Arzneimittel, Metallstäube, Kosmetika, Düngemittel, Lebensmittel und biologische Agenzien wie Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten.

§ 2 Abs. 6 ASchG

Als Arbeitsstoffe gelten daher

Was sind gefährliche Arbeitsstoffe?

Gefährliche Arbeitsstoffe sind alle Stoffe, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:

Biologische Arbeitsstoffe sind z.B. Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze

§ 40 ASchG, VbA, GKV 2007

Das Gefahrstoffinformationssystem der deutschen gewerblichen Berufsgenossenschaften (GESTIS-Stoffdatenbank) enthält Informationen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen am Arbeitsplatz (z.B. Auswirkungen, erforderliche Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, physikalisch-chemische Daten). Es sind Informationen zu etwa 8000 Stoffen enthalten.

Nähere Informationen zu folgenden Themen

Kontakt: VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 19.1.2010

Unterseiten zu diesem Thema

Sicherheitsdatenblatt

Evaluierung von Arbeitsstoffen
Arbeitgeber/innen müssen sich hinsichtlich aller verwendeten Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Werden gefährliche Arbeitsstoffe verwendet, so müssen Arbeitgeber/innen Maßnahmen mit zwingender Rangfolge zur Gefahrenverhütung treffen.

Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe
Bei der Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.

REACH-Verordnung - neue Chemikaliengesetzgebung in der EU