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Beschaffenheitsanforderungen gelten auch für diese Arbeitsmittel.
Diese Geräte müssen gegen elektrische Gefährdungen gesichert sein (Isolierung, Schutzleiter...) und auch gegen mechanische Einwirkungen mit Schutzeinrichtungen (Verkleidung, Verdeckung ...) ausgestattet sein.
Zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel müssen den für sie geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Näheres zu diesem Thema: Siehe Maschinen, Werkzeuge
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009