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Sichere elektrische Anlagen schützen nicht nur Leben und Gesundheit von Menschen, sondern auch wertvolle betriebliche Ressourcen.
Die Grundlagen dafür finden sich in der Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003).
Die Elektro-Normen sind beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik oder beim Österreichischen Normungsinstitut erhätlich.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Unterseiten zu diesem Thema.
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009
• Zustand elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Diese müssen sich stets in sicherem Zustand befinden, Mängel müssen unverzüglich behoben werden.
• Allgemeines zum Betrieb elektrischer Anlagen
Für den Betrieb elektrischer Anlagen sind die elektrotechnischen Normen anzuwenden.
• Errichtung und Betrieb bestimmter elektrischer Anlagen
Für gewisse elektrische Anlagen enthält die Elektroschutzverordnung 2003 eigene Regelungen.
• Überprüfung elektrischer Anlagen
Auch elektrische Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen unterliegen einer Alterung. Wann das "Pickerl" für elektrische Anlagen fällig ist, erfahren Sie hier.
• Arbeitsvorgänge, Elektrofachkraft
Bestimmte Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur Fachkundigen vorbehalten.
• Elektrische Betriebsmittel
Beschaffenheitsanforderungen gelten auch für diese Arbeitsmittel.
• Explosionsgefährdete Bereiche
Bestimmungen über elektrische Anlagen und Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen.