Arbeitsstätten - Arbeitsplätze

Arbeitsschutzbestimmungen sollen Arbeitnehmer/innen vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz schützen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) (BGBl. 450 / 1994) gibt klare Schutzziele für den Arbeitsschutz in einer Arbeitsstätte vor.
Der 2. Abschnitt des ASchG bildet den Rahmen der Bestimmungen, welche von der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert werden.

Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) (BGBl. II Nr. 368 vom 13. Oktober 1998) enthält alle wichtigen Regelungen für die räumliche Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen.

Die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung - mit Ausnahme des 6. Abschnittes - gelten für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 ASchG (Geltungsbereich ASchG), und zwar sowohl für Arbeitsstätten in Gebäuden als auch, soweit sich die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude oder auf Räume beziehen, für Arbeitsstätten im Freien.

Für Dienststellen des Bundes (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz - B-BSG, BGBl. I Nr. 70/1999) wurde die Bundes-Arbeitsstättenverordnung (pdf 198 kB) - B-AStV erlassen, in der - bis auf wenige Abweichungen - die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung für Bundesdienststellen übernommen wurden.

Detailfragen zur räumlichen Gestaltung können über veröffentlichte Erlässe, Normen, technische Richtlinien, Erkenntnisse, oder Anfragen an die Arbeitsinspektion geklärt werden.

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 4.7.2011