Vibrationen - Überblick

Wo können Vibrationen auftreten?

Arten der Vibrationseinwirkung

Vibrationen (eval.at), mechanische Schwingungen oder Erschütterungen sind Einwirkungen, die durch kraftschlüssigen Kontakt, z.B. über Hände, Füße oder Gesäß, auf den menschlichen Körper übertragen werden. Folgende zwei Arten der Vibrationseinwirkung auf den Menschen sind zu unterscheiden

Übersicht über die Gefahren für Gesundheit und Sicherheit

Zu vermeiden sind

VIBRATIONEN - Wirkungen und Gefahren für die Gesundheit (pdf-121 kB)

Gesetzliche Vorschriften, allgemein

Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (§ 66 Abs. 1 und 3)
regelt die Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV, BGBl. II Nr. 22/2006, den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Vibrationen.

Die Gesundheitsüberwachung für Vibrationen ist in der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung - VGÜ festgelegt,
siehe "Gesundheit im Betrieb - Gesundheitsüberwachung".

Kurzinformationen zur Gesundheitsüberwachung

Für jugendliche Arbeitnehmer/innen gelten gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 VOLV die Auslösewerte für Vibrationen als Expositionsgrenzwerte.
Weitere Vorschriften bei Einwirkung von Vibrationen für Jugendliche und werdende Mütter, siehe "Personengruppen, Frauen".

Kurzinformationen zu den Vorschriften für Jugendliche und werdende Mütter

Die Verordnung Lärm und Vibrationen

Anwendungsbereich

Die Verordnung Lärm und Vibrationen gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes für Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer/innen einer Gefährdung durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

Aktuelle Fassung der Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV (pdf-132 kB), BGBl. II Nr. 22/2006.

Hier finden Sie nähere Informationen:

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 30.8.2010

Unterseiten zu diesem Thema

Vibrationen - vertiefende Informationen
Verordnung Lärm und Vibrationen mit vertiefenden Informationen