Wohnräume

Räume, die den Arbeitnehmer/innen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden:

Folgende Punkte sind zu beachten:

§ 37 AStV
§ 28 ASchG

§ 5 VOLV

Übersicht Sanitär-/ Sozialeinrichtungen

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009