Sanitär-/ Sozialeinrichtungen

Zu den sanitären Vorkehrungen zählen Waschgelegenheiten, Waschräume, Toiletten und Umkleideräume. Sozialeinrichtungen sind Aufenthaltsräume, Bereitschaftsräume sowie Räume für Wohnzwecke und zur Nächtigung.

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Trinkwasser
Den Arbeitnehmer/innen einer Arbeitsstätte ist Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

Waschgelegenheiten
Waschgelegenheiten müssen hygienisch einwandfrei sein.

Toiletten
Toiletten sind in hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten und regelmäßig zu reinigen.

Waschräume und Duschen
Bestehende Waschräume und Duschen sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten.

Kleiderkasten und Umkleideräume
Jedem/r Arbeitnehmer/in ist ein Kleiderkasten oder eine sonstige versperrbare Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

Aufenthaltsbereiche
Aufenthaltsbereiche sind zur Verfügung zu stellen, wenn Aufenthaltsräume nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. In der Regel bei nicht mehr als 12 Arbeitnehmer/innen.

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume
Aufenthaltsräume sind bei erschwerenden Arbeitsbedingungen oder wenn regelmäßig mehr als 12 Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden zur Verfügung zu stellen.

Wohnräume
Räume, die den Arbeitnehmer/innen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden: