Sicherheitskennzeichnung
- Weist hin auf:
- vorhandene Gefahren (z.B. Explosionsgefahr, Lärmzone u.ä.),
- Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Rauchverbot, Gehörschutz u.ä.),
- Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Notausgänge u.ä.).
- Ist z.B. erforderlich für:
- Hindernisse auf Verkehrswegen,
- Fluchtwege und Notausgänge,
- Absturzgefahren,
- Löschhilfen,
- Erste Hilfe Kästen,
- Sanitätsräume.
KennV
Erläuterungen zur KennV
Übersicht Fluchtwege, Verkehrswege
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009