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Anwendung finden Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (seilunterstützte Arbeitsverfahren) beispielsweise bei Fenster- und Fassadenreinigungsarbeiten sowie auch bei Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden.
Bei seilunterstützten Arbeitsverfahren (auch bezeichnet als „Höhenarbeit") werden unter Anwendung von Seiltechnik an vertikalen, hohen oder stark geneigten Fassaden, Bauten und Strukturen Arbeiten für den Unterhalt, Kontrollarbeiten, kleine Renovierungen, Montagen und Installationen durchgeführt. Es werden bei diesen Arbeitsverfahren zwei voneinander unabhängige Seile (Arbeits- und ein Sicherungsseil) verwendet. Das Sicherungsseil ist mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, dem Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr), verbunden. Zum Sicherungssystem gehören auch ein Falldämpfer und selbstsichernde Positionierungsgeräte (mitlaufende Auffanggeräte). Am Arbeitsseil wird ein Abseilgerät und entweder ein Arbeitssitz, ein Sitzbrett oder nur der Arbeitsgurt (Sicherheitsgeschirr) verwendet.
Für Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist § 6 Abs. 7 und 8 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) anzuwenden.
Erlass zu Positionierungsverfahren (Arbeitsverfahren) unter Zuhilfenahme von Seilen
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 11.4.2012