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Händisches Bewegen von Lasten, das Unfallgefahren oder Gefährdungen insbesondere des Bewegungs- und Stützapparates mit sich bringt, muss vermieden werden.
Händisches Bewegen von Lasten umfasst
Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ("Evaluierung") ist die manuelle Lasthandhabung entsprechend zu berücksichtigen, um Unfälle und Schädigungen zu vermeiden.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die körperliche Eignung der Arbeitnehmer/innen
(siehe zum Beispiel "§ 6 ASchG" sowie Bestimmungen über "Jugendliche" und "werdende Mütter").
Ist die Vermeidung manueller Lasthandhabung nicht möglich, z.B. durch Automatisierung, so muss die Belastung der Arbeitnehmer/innen durch zur Verfügung stellen von Lasthandhabungsmitteln (Fördermittel, Traghaken, Gurte, ...) oder durch organisatorische Maßnahmen auf ein gesundheitsgerechtes Ausmaß verringert werden.
§ 64 ASchG und § 62 AAV
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Belastungen bei manueller Lasthandhabung kann am Besten durch Aufteilung in zwei Teilbereiche erfolgen:
Stufenkonzept für die Ermittlung (Bewertung) und Beurteilung der Gesundheitsgefährdung (Belastung) von Arbeitnehmer/innen bei manueller Lasthandhabung:
Stufe 1 - Datensammlung, Gefahrenermittlung:
Stufe 2 - Bewertung und Beurteilung für manuelle Lasthandhabung, bei deren Ermittlung gemäß Stufe 1 Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden können:
Für das "selbstbestimmte" Heben, Halten und Tragen in stehenden, hockenden, knieenden oder gehenden Körperpositionen
Für das Schieben, Ziehen und Manipulieren in stehenden, hockenden, knieenden oder gehenden Körperpositionen
Für die manuelle Lasthandhabung im Sitzen
Für werdende und stillende Mütter
Stufe 3 - spezifische Bewertung und Beurteilung, falls für bestimmte manuelle Lasthandhabungen erforderlich:
Eine andere Möglichkeit der Bewertung und Beurteilung von Heben und Tragen bieten so genannte Grenzlasttabellen - allerdings nur - wenn sie in modifizierter Form angewandt werden. D.h. neben Zeit und Last müssen auch die Haltungs- und Ausführungsbedingungen bei der manuellen Lasthandhabung berücksichtigt werden
Hinweis: Ein "Erlass" erläutert die Umstellung von 50-kg auf 25-kg Zementsäcke.
Von der Arbeitsinspektion werden seit 2000 Kampagnen zu Muskel- und Skeletterkrankungen mit Schwerpunkt manuelle Lasthandhabung durchgeführt. Dies sind die Kampagne 2000 zur Beurteilung manueller Lasthandhabung und drei Kampagnen 2007 und 2008 unter dem Motto "Pack's leichter an".
Kampagne 2000 zur Beurteilung manueller Lasthandhabung
Ziel des Projektes 2000 war, einfache Modelle zur "quantitativen" Beurteilung manueller Lasthandhabung anhand arbeitswissenschaftlicher Daten so zu modifizieren, dass sie die qualitativen Festlegungen der EU-Lasthandhabungsrichtlinie 90/269/EWG möglichst vollständig und belastungsrelevant wiedergeben:
Europische Woche 2007 "Pack's leichter an"
Das Europäische Woche 2007 war Muskel- und Skeletterkrankungen unter dem Motto "Pack's leichter an" gewidmet:
EU-SLIC-Kampagnen 2007 und 2008 "Pack's leichter an"
Im Jahr 2007 und 2008 wurden europaweite Informations- und Inspektionskampagne zur Prävention der Erkrankungen der Lendenwirbelsäule in den Bereichen Transport- und Gesundheitswesen sowie Einzelhandel und Bauwesen unter dem Motto "Pack's leichter an" durchgeführt. Im Folgenden die nationalen Publikationen zu diesen Kampagnen:
Gesamteuropäische Informationen zur EU-SLIC-Kampagne 2008:
Allein durch Verringerung von hohen Belastungen infolge "Arbeitsschwere/manuelle Lasthandhabung" sind etwas mehr als 10 % der Ausfallzeiten durch Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE) potentiell verhinderbar (Quelle: Bödeker, Friedel, Röttger, Schröer; "Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen", Forschungsbericht Fb 946, 2. Auflage, Wirtschaftsverlag NW, Dortmund/Berlin 2002; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Etwa 20,7 % aller Krankenstandstage sind auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Davon sind ca. 38 % arbeitsbedingt. Dieser etwa 8 %-Anteil an arbeitsbedingten Ausfallzeiten durch Muskel- und Skelett-Erkrankungen verursacht direkte betriebswirtschaftliche Kosten (Entgeltfort- und Krankengeldzahlungen) in der Höhe von ca. 200 Mio. € ("detaillierte Kostenabschätzung für MSE").
Eine weitere Schätzung der gesamtwirtschaftlichen Kosten mit dem Schwerpunkt auf physischen Belastungen ist der Studie arbeitsbedingte Erkrankungen 2008 (pdf-1,8 MB) zu entnehmen. Diese wurde vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien durchgeführt.
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 22.6.2012