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Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.
Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die
Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein. Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.
Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich in den Normen (Bezug beim Österreichischen Normungsinstitut):
ÖNORM EN 12464-1 Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 16.5.2012