Beleuchtung von Arbeitsräumen

Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.

Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die

§ 29 AStV
§ 22 ASchG

Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein. Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.

§ 5 AStV
§ 21 ASchG

Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich in den Normen (Bezug beim Österreichischen Normungsinstitut):

ÖNORM EN 12464-1 Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten

Übersicht Arbeitsräume

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 16.5.2012