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Die Belichtung eines Arbeitsraumes stellt einen von außen kommenden Tageslichteinfall dar.
Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind. Sie müssen Lichteintrittsflächen aufweisen, die
Erlass: natürliche Belichtung, Auslegung des Begriffs "möglichst gleichmäßig" (§ 25 Abs. 1 AStV)
Ausnahmen:
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Letzte Änderung am: 27.6.2012