Natürliche Belichtung von Arbeitsräumen

Die Belichtung eines Arbeitsraumes stellt einen von außen kommenden Tageslichteinfall dar.

Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind. Sie müssen Lichteintrittsflächen aufweisen, die

Erlass: natürliche Belichtung, Auslegung des Begriffs "möglichst gleichmäßig" (§ 25 Abs. 1 AStV)

Ausnahmen:

§ 25 AStV
§ 22 ASchG

Übersicht Arbeitsräume

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Letzte Änderung am: 27.6.2012