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Arbeitsräume sind alle jene Räume, in welchen sich Arbeitnehmer/innen der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, während ihrer Arbeit, im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009
• Lichte Höhe von Arbeitsräumen
Die lichte Höhe von Arbeitsräumen ist abhängig von der Bodenfläche des Raumes und den Arbeitsbedingungen im Arbeitsraum.
• Bodenfläche in Arbeitsräumen
In der Arbeitsstättenverordnung wird durch die Vorgabe von Mindestmaßen versucht dem Entstehen des Gefühls der "Beengtheit" entgegenzuwirken.
• Freier Luftraum in Arbeitsräumen
Der freie Luftraum soll den Mindestluftraum in Abhängigkeit von der körperlichen Beanspruchung für die in Arbeitsräumen tätigen Arbeitnehmer/innen festlegen.
• Natürliche Belichtung von Arbeitsräumen
Die Belichtung eines Arbeitsraumes stellt einen von außen kommenden Tageslichteinfall dar.
• Sichtverbindung mit dem Freien
Sichtverbindungsflächen sollen einen Kontakt zur Außenwelt, während der Arbeitszeit erhalten.
• Sonnen- und Sichtschutz
Bedruckte Glasflächen und vorgehängte Fassadenteile können eine Beeinträchtigung der Qualität der Sichtverbindung und des Lichteintritts bewirken.
• Beleuchtung von Arbeitsräumen
Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.
• Raumklima in Arbeitsräumen
Das Raumklima ist ein Zusammenwirken von Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Wärmestrahlung im Arbeitsraum.
• Lüftung von Arbeitsräumen
Die Lüftung eines Arbeitsraumes kann durch Fenster und Wandöffnungen (natürliche Lüftungen) sowie durch eine mechanische Lüftungsanlage erfolgen.
• Abweichende Regelungen
Abweichende Regelungen stellen Erleichterungen bei der Raumnutzung dar, bzw. ermöglichen sie gleichwertige Ersatzmaßnahmen betreffend der Ausgestaltung von Arbeitsräumen.