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Arbeitsräume sind alle jene Räume, in welchen sich Arbeitnehmer/innen der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, während ihrer Arbeit, im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009
• Lichte Höhe von Arbeitsräumen
Die lichte Höhe von Arbeitsräumen ist abhängig von der Bodenfläche des Raumes und den Arbeitsbedingungen im Arbeitsraum.
• Bodenfläche in Arbeitsräumen
In der Arbeitsstättenverordnung wird durch die Vorgabe von Mindestmaßen versucht dem Entstehen des Gefühls der "Beengtheit" entgegenzuwirken.
• Freier Luftraum in Arbeitsräumen
Der freie Luftraum soll den Mindestluftraum in Abhängigkeit von der körperlichen Beanspruchung für die in Arbeitsräumen tätigen Arbeitnehmer/innen festlegen.
• Natürliche Belichtung von Arbeitsräumen
Die Belichtung eines Arbeitsraumes stellt einen von außen kommenden Tageslichteinfall dar.
• Sichtverbindung mit dem Freien
Sichtverbindungsflächen sollen einen Kontakt zur Außenwelt, während der Arbeitszeit erhalten.
• Sonnen- und Sichtschutz
Bedruckte Glasflächen und vorgehängte Fassadenteile können eine Beeinträchtigung der Qualität der Sichtverbindung und des Lichteintritts bewirken. Da es für die Bewertung der Qualität von Sichtverbindung keine messbaren Parameter gibt, wurde von der Arbeitsinspektion eine Sammlung von Beispielen aus der Praxis erstellt. Für diese Sammlung wurden Sonnen- und Sichtschutzsysteme hinsichtlich der Eignung als Sichtverbindungsfläche bewertet und erforderliche Kompensationsmaßnahmen angeführt.
• Beleuchtung von Arbeitsräumen
Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.
• Raumklima in Arbeitsräumen
Das Raumklima ist ein Zusammenwirken von Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Wärmestrahlung im Arbeitsraum.
• Raumklima während der warmen Jahreszeit
• Lüftung von Arbeitsräumen
Die Lüftung eines Arbeitsraumes kann durch Fenster und Wandöffnungen (natürliche Lüftungen) sowie durch eine mechanische Lüftungsanlage erfolgen.
• Abweichende Regelungen
Abweichende Regelungen stellen Erleichterungen bei der Raumnutzung dar, bzw. ermöglichen sie gleichwertige Ersatzmaßnahmen betreffend der Ausgestaltung von Arbeitsräumen.