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Arbeitstische und Werkbänke müssen eine nach Art der durchzuführenden Arbeit entsprechende Höhe, Form und Oberfläche aufweisen und nötigenfalls verstellbar sein; bei Arbeiten mit giftigen, ätzenden, infektiösen oder leicht zersetzlichen Arbeitsstoffen muss die Oberfläche glatt, dicht und leicht zu reinigen sein.
Wollen Sie mehr erfahren über die ergonomische Gestaltung von Arbeitstischen und Werkbänken, bietet sich das Merkblatt M 021 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt an.
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 24.6.2009