Arbeitsstätten - Arbeitsplätze

Arbeitsstätten in Gebäuden sind alle baulichen Anlagen und Teile von baulichen Anlagen, zu denen Arbeitnehmer/innen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben: z.B. Arbeitsräume, Gänge, Stiegenhäuser, Lager, Maschinenräume, Sanitärräume und Räume zum Aufenthalt während der Arbeitspausen.

Als bauliche Anlagen gelten auch Wohnwagen, Container, Bauhütten, Tragluftbauten und sonstige ähnliche Einrichtungen. Mehrere Gebäude eines Arbeitgebers/einer Arbeitgeberin auf einem Betriebsgelände zählen zusammen als eine Arbeitsstätte. Arbeitsstätten im Freien sind alle Orte auf einem Betriebsgelände, zu denen Arbeitnehmer/innen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Dazu gehören auch alle Verkehrswege, die Arbeitsplätze innerhalb des Betriebsgeländes erschließen.

§ 1 AStV
§ 19 ASchG

Arbeitsplatz ist der räumliche Bereich, in welchem sich Arbeitnehmer/innen bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten.

§ 2 ASchG

Wenn Arbeitsräume oder Arbeitsstätten bereits vor dem 1. Jänner 1999 (unverändert) genutzt wurden, sind zum Teil abweichende (weniger strenge) Anforderungen einzuhalten. Es sind die Übergangsbestimmungen des § 47 AStV Arbeitsstättenverordnung zu beachten.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsstätten entnehmen Sie bitte der Broschüre "Gestaltung von Arbeitsstätten" (pdf-112 kB).

Kommentare und Erläuterungen zur Arbeitsstättenverordnung

Detailinformationen (Erlässe, Einzelentscheidungen, Fragen und Antworten) zur Arbeitsstättenverordnung.

Arbeitsstättenbezogene Erlässe

Erlässe konkretisieren gesetzliche Bestimmungen und sollen ein einheitliches Vorgehen der Behörde bewirken.

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 7.12.2011

Unterseiten zu diesem Thema

Meisterkojen, Portierlogen, Kassenschalter, Container und Ähnliches
Abweichende Regelungen für spezielle Bereiche

Fiktive Raumteilung - eine praktische Lösung
In einem klar abgrenzbaren Teil eines Arbeitsraumes (fiktive Raumteilung) gelten Ausnahmen von der Arbeitsstättenverordnung, wenn:

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume (2-Stunden Regel)
Werden in einem Arbeitsraum nur kurzfristig Tätigkeiten durchgeführt, sieht die Arbeitsstättenverordnung Ausnahmen für diese Bereiche vor.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einheitlich und entsprechend der Kennzeichnungsverordnung (KennV) durchzuführen.

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Arbeitsstätten in Gebäuden sind gegebenenfalls behindertengerecht zu gestalten. Dies gilt insbesondere für Ausgänge, Verkehrswege, Türen und Tore und sanitäre Vorkehrungen, die von Arbeitnehmer/innen mit Behinderung benutzt werden.

Glas - Baustoff der modernen Architektur
Glas gewinnt in der Architektur immer mehr an Bedeutung. Doch nicht immer erfüllt der Baustoff Glas die Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen.

OIB-Richtlinien
Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten.

Übergangsbestimmungen § 47 AStV
Bereits bestehende Arbeitsstätten dürfen ohne Notwendigkeit einer Nachrüstung oder Anpassung, weiterhin genutzt werden können, sofern sie bei Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung zulässigerweise genutzt wurden.