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Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten.
Die OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe Oktober 2011) und die Erläuterungen dazu sind als PDF-Dateien auf der WebSite des OIB verfügbar (http://www.oib.or.at/richtlinien11.htm#richtlinien).
Informationen zu Ausnahmen von der Arbeitsstättenverordnung bei Einhaltung der OIB-Richtlinien enthält der Erlass OIB-Richtlinien 2011 – Ausnahmen von Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung.
Ein Überblick über wichtige Berührungspunkte zwischen OIB-Richtlinien und der Arbeitsstättenverordnung wird in der Tabelle OIB-Richtlinien - Arbeitsstättenverordnung zur Verfügung gestellt. Diese Aufstellung ist Grundlage für allfällige Ausnahmen von der Arbeitsstättenverordnung und enthält anderseits auch Konkretisierungen von Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung.
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 28.2.2013