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Detailed information on the Occupational Safety and Health Strategy
Die Arbeitsschutzstrategie steht inhaltlich und strukturell auf breiter Basis (siehe "Themenfelder und Projekte (pdf-163 kB)" und "mitarbeitende Institutionen (pdf-122 kB)").
Sie fördert für Beteiligte bzw. ermöglicht Beteiligten die Bildung von Netzwerken und Kooperationen, den Austausch von Fachwissen und Information sowie den gezielten Einsatz ihrer Stärken.
Durch diese Bündelung ist eine effektive und effiziente Umsetzung der Kernelemente und Ziele der Arbeitsschutzstrategie gewährleistet, wobei eine Optimierung der zeitlichen und personellen Ressourcen gegeben ist.
Der Arbeitnehmerschutzbeirat (§ 91 ASchG) entscheidet über die Besetzung des Fachausschusses "Arbeitsschutzstrategie" und über Vorschläge des Fachausschusses oder der Arbeitsgruppen. Dies gilt auch für die Evaluierungsphase.
Der Fachausschuss "Arbeitsschutzstrategie" arbeitet auf Basis geltenden Rechtes. Er bereitet Vorschläge für den Arbeitnehmerschutzbeirat vor. Diese betreffen:
Die fünf Arbeitsgruppen arbeiten Vorschläge für einzelne Projekte in den Themenfeldern aus:
Übersicht: Arbeitsschutzstrategie - Struktur und Ablauf (pdf-834 kB)
Kernelemente der Arbeitsschutzstrategie
Ziele der Arbeitsschutzstrategie
Grundsätzliches Ziel der Arbeitsschutzstrategie ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachhaltig zu verbessern. Um dies zu gewähleisten wurden in einer gemeinsamen Resolution von Ministerien, Sozialpartnern, Interessenvertretungen und Trägern aller Unfallversicherungen folgende Hauptstoßrichtungen vereinbart:
Zusammenfassung: Gemeinsame Resolution zur Arbeitsschutzstrategie (pdf-653 kB)
Umsetzung der Arbeitsschutzstrategie
Zusammenfassung: Arbeitsschutzstrategie - Kernelemente, Ziele und Umsetzung (pdf-94 kB)
Die Evaluierung der Umsetzung der Arbeitsschutzstrategie erfolgt durch Fortschrittsprüfung. Dabei wird die Zielerreichung durch Bewertung, Messung oder Beurteilung überprüft (IST = SOLL?). Die Evaluierung erfolgt auf Basis von Standards, quantitativen oder qualitativen Indikatoren sowie statistischen, strukturellen oder systematischen Daten. Allgemein berücksichtigt sind:
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 31.1.2012