Melde- und Aufzeichnungspflichten im Arbeitnehmer/innenschutz

Sowohl im Technischen Arbeitnehmer/innenschutz als auch im Verwendungsschutz (z.B. Arbeitszeit, Mutterschutz) sind bestimmte Meldungen und Aufzeichnungen verbindlich.Im Allgemeinen gibt es dafür aber keine Formvorschriften. Sehr wohl ist aber deren notwendiger Inhalt festgelegt.

Beispiele für Aufzeichnungen:

Beispiele für erforderliche Meldungen an das zuständige Arbeitsinspektorat:

Formulare

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 24.4.2012