Häufig gestellte Fragen zu Erst-Helfer/innen

Ab dem 1.1.2010 gilt eine neue Regelung für Erst-Helfer/innen für Arbeitsstätten und Baustellen von 1 bis 4 Arbeitnehmer/innen und eine Neuregelung der Auffrischungskurse für alle Erst-Helfer/innen.

Arbeitsstätten und Baustellen mit mindestens 5 Arbeitnehmer/innen

Muss der 16-Stunden Kurs nicht mehr nach 10 Jahren wiederholt werden?

Wenn jemand einmal die 16 Stunden Ausbildung gemacht hat und dann aber viele Jahre keine Auffrischung, weil er/sie dann nicht mehr als Ersthelfer/in bestellt war, muss er/sie dann noch mal 16 Stunden machen?

Ersthelfer/in mit 16-Stunden-Ausbildung – wann muss er/sie Auffrischung machen?

Arbeitsstätten und Baustellen mit 1 bis 4 Arbeitnehmer/innen

Müssen Personen, die in einem Betrieb mit weniger als fünf Beschäftigten tätig sind und einen sechsstündigen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein besitzen, nie einen 16-stündigen Grundkurs absolvieren, sondern immer nur Auffrischungskurse?

Wenn jemand den Führerschein vor 1998 gemacht hat, welchen Kurs soll er dann jetzt besuchen, wenn er in einem Betrieb mit weniger als 5 Personen beschäftigt ist?

Wann müssen Erst-Helfer/innen in Arbeitsstätten mit weniger als 5 Beschäftigten den Auffrischungskurs machen?

Wenn in einer Arbeitsstätte mit 1-4 Beschäftigten jemand zwar keinen Führerschein, aber einen Präsenzdienst hat, muss dieser auch nach dem 1.1.1998 absolviert worden sein?

Kann die 6-stündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch durch Arbeitsmediziner/innen vorgenommen werden?

Welche Ausbildung brauchen Erst-Helfer/innen, die nach 2015 in Arbeitsstätten mit 1-4 Beschäftigten bestellt werden?

Sonstige Fragen

Wie ist die in § 40 Abs. 2 verwendete Formulierung "regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer/innen" zu verstehen?

Wie ist zu verstehen, dass durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen ist, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer/innen ausreichende Anzahl an Erst-Helfer/innen anwesend ist?

Wenn Angehörige der Gesundheitsberufe als Erst-Helfer/innen bestellt werden sollen – müssen diese auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung machen?

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 30.3.2012