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Zu bestimmten Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für die damit beschäftigten oder für andere Arbeitnehmer verbunden sind, dürfen nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Zu diesen Tätigkeiten zählen:
Für die oben genannten Tätigkeiten ist die Art und der Umfang der Ausbildung in den Arbeitnehmerschutzbestimmungen detailliert vorgeben. Diese Ausbildungen dürfen nur durch entsprechende Ausbildungseinrichtungen vermittelt werden.
Auch für die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft, als Arbeitsmediziner/in und als Sicherheitsvertrauensperson sind spezielle Ausbildungen erforderlich.
Für viele andere Tätigkeiten, z.B. Aufsicht auf Baustellen, Arbeiten in Tagbauen, Abbrucharbeiten, Gebrechensbehebung an Kälteanlagen usw., wird in den Arbeitnehmerschutzvorschriften ebenfalls eine entsprechende Fachkundigkeit verlangt.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 6.3.2013
• Ermächtigung von Ausbildungseinrichtungen
Auf Antrag können Einrichtungen um Ermächtigung als Ausbildungseinrichtung zur Ausstellung von Zeugnisse über den Fachkenntnisnachweis für bestimmte Ausbildungsgebiete beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ansuchen.
• Ausländische Ausbildungen und Zeugnisse
Für die Durchführung von Arbeiten, für welche die Verpflichtung eines Fachkenntnisnachweises besteht, dürfen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, die über einen in Österreich gültigen Fachkenntnisnachweis verfügen.
• Vergleichbare inländische Ausbildungen
Ausbildungen, welche durch nicht ermächtigte inländische Einrichtungen durchführt wurden, können durch jede ermächtigte Ausbildungseinrichtung in Form einer Zeugnisausstellung als Fachkenntnisnachweis anerkannt werden, wenn gleichwertige Voraussetzungen gegeben sind.
• Ermächtigte Ausbildungseinrichtungen
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt aktuell gehaltene Listen aller ermächtigten Ausbildungseinrichtungen.
• Fachkenntnisnachweiszeugnisse
Zeugnisse gemäß § 11 FK-V sind als Lichtbildausweis auszustellen, für welche bestimmte Mindestinhalte erforderlich sind.
• Meldeverpflichtungen für ermächtigte Ausbildungseinrichtungen
Für ermächtigte Ausbildungseinrichtungen ist eine Reihe von Meldeverpflichtungen vorgegeben, um insbesondere die Qualität der durchgeführten Ausbildungen sicherzustellen.