Bergbau

BergbauGeltende Rechtsvorschriften

Für den Bergbau gelten im Verwendungsschutz (Arbeitszeit und Arbeitsruhe, Jugendliche) die allgemeinen Arbeitnehmerschutzbestimmungen.

Im technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz gelten grundsätzlich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt Verordnungen.

Daneben gelten aber auch spezielle Bestimmungen für den Bergbau.




Informationen

Unter "Präsentationen und Publikationen" sind aktuelle bergbauspezifische Informationen abrufbar.

Kontakt: VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Spezielle Bestimmungen für den Bergbau

Präsentationen und Publikationen