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Geltende Rechtsvorschriften
Für den Bergbau gelten im Verwendungsschutz (Arbeitszeit und Arbeitsruhe, Jugendliche) die allgemeinen Arbeitnehmerschutzbestimmungen.
Im technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz gelten grundsätzlich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt Verordnungen.
Daneben gelten aber auch spezielle Bestimmungen für den Bergbau.
Unter "Präsentationen und Publikationen" sind aktuelle bergbauspezifische Informationen abrufbar.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009