Arbeitsschutz - Allgemeines

Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sollen den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleisten. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.

Der Gesetzgeber legt Pflichten - d.h. Gebote oder Verbote - fest, für deren Umsetzung bzw. Einhaltung der/die Verantwortliche (im Allgemeinen der/die Arbeitgeber/in) zu sorgen hat.

Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.

Das grundlegende Ziel des modernen Arbeitsschutzes ist die „Prävention", also z. B. nicht erst handeln, wenn der Unfall geschehen ist, sondern vorher die Maßnahmen zu setzen, die die Eintritts-Wahrscheinlichkeit eines Unfalles minimieren. In diesem Sinne verpflichtet § 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes den/die Arbeitgeber/in (AG), in Bezug auf alle Aspekte, die die Tätigkeit der Arbeitnehmer/innen (AN) betreffen, für deren Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Damit diese Bemühungen effektive und nachhaltige Wirkungen zeigen, hat der/die AG eine geeignete Arbeitsschutz–Organisation bereitzustellen.

Diese Arbeitsschutz-Organisation kann je nach Betriebsgröße, Branche und vorhandener betrieblicher Organisationsform sehr unterschiedlich gestaltet werden. Fixpunkte der Aufbau-Organisation sind jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Funktionsträger, wie Sicherheitsvertrauens – Personen und Präventivfachkräfte.

Die AG haben bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes die Grundsätze der Gefahrenverhütung zu beachten.

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Geltung - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt Verordnungen gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Arbeitsschutz-Organisation
Betriebliche Kernprozesse erfordern eine planmäßige, zielorientierte und systematische Bearbeitung. Voraussetzung dafür ist auch in Kleinbetrieben eine geeignete Organisation von Zuständigkeiten und Abläufen.

Arbeitsschutz - Grundsätze der Gefahrenverhütung
Die Arbeitgeber/innen haben sich bei ihren Arbeitsschutz-Maßnahmen an den folgenden Grundsätzen zu orientieren:

Arbeitsschutz - Einsatz der Arbeitnehmer/innen
Bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer/innen müssen Arbeitgeber/innen Folgendes beachten:

Verantwortliche Beauftragte
Bei Übertretung von Arbeitsschutzvorschriften drohen Verwaltungsstrafen. Die Strafdrohungen richten sich in der Hauptsache gegen den/die Arbeitgeber/in.

Pflichten und Mitwirkung der Arbeitnehmer/innen
Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.

Arbeitsunfälle
Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?

Objektive Unfallursachen im Jahr 2007
Dieser Beitrag gibt für das Jahr 2007 einen Überblick über die Verteilung der objektiven Unfallursachen auf Österreichs Branchen.