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Zur Förderung besonderer Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit auf betrieblicher Ebene und des Schutzes der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei ihrer Arbeit verleiht der Bundesminister für Arbeit alle zwei Jahre den Staatspreis Arbeitssicherheit.
Mit diesem Staatspreis will das Arbeitsministerium Initiativen und Projekte auf betrieblicher Ebene zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit hervorheben und auszeichnen, deren innovative und erfolgreiche Lösungen im eigenen Betrieb die Qualität der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz verbessern und die auf Grund der möglichen Vorbildwirkung der Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes dienen können.
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen sowie alle Betriebe der Gebietskörperschaften, die der Zuständigkeit der Arbeitsinspektion unterliegen, in Österreich ansässig sind und deren Projekte im eigenen Unternehmen in Österreich durchgeführt wurden.
Prämiert werden nur bereits umgesetzte Maßnahmen (Projekte und Initiativen), deren Abschluss in den Zeitraum zwischen 1. Jänner 2009 und 1. Dezember 2010 fällt. Darüber hinaus kommen für einen Staatspreis nur solche Unternehmen in Betracht, die die auf sie zutreffenden Arbeitnehmerschutzvorschriften beachten.
Für den Staatspreis Arbeitssicherheit können keine Projekte berücksichtigt werden, die sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Einsatz von Produkten oder Dienstleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu kommerziellen Zwecken beschäftigen.
1. September 2010 bis 1. Dezember 2010.
Kontakt:
VII5@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 1.9.2010