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obliegt Frau Sektionschefin Prof.in Dr.in Eva-Elisabeth Szymanski , Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat.
Die Arbeitsinspektion ist ein Teil des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
19 regionale Arbeitsinspektorate und ein Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten unterstehen unmittelbar dem Zentral-Arbeitsinspektorat.
Das weite Aufgabengebiet erfordert fundierte technische, arbeitsmedizinische und rechtliche Kenntnisse. Die meisten von uns verfügen über eine höhere technische Ausbildung.
In den ersten beiden Dienstjahren nehmen alle Beschäftigten an Schulungen in den Bereichen Recht, Technik, Arbeitsmedizin und Kommunikation teil und legen anschließend eine Abschlußprüfung ab. Ständige Weiterbildung und das Sammeln von Erfahrungen in den Betrieben sichern und erweitern diesen hohen fachlichen Standard.
Soziale und kommunikative Fähigkeiten ermöglichen uns ein zielgerichtetes und konstruktives Handeln in verschiedenen Spannungsfeldern.
Standorte der Arbeitsinspektorate
Die Koordination der Tätigkeiten der Arbeitsinspektorate
wird von den ersten sechs Abteilungen der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wahrgenommen:
§§ 14, 15, 16, 17 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG)
Kontakt:
VII5@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 2.9.2011