Webfeature zum Thema Lärm

Thema der Europäischen Woche 2005

Schluss mit Lärm Logo

Hier machen Sie „Schluss mit Lärm!"

Lärm am Arbeitsplatz gefährdet das Gehör. So ist Lärmschwerhörigkeit nicht nur in Österreich sondern europaweit die häufigste Berufskrankheit. Darüber hinaus hat Lärm aber auch negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Er setzt Menschen unter Stress, senkt die Konzentrationsfähigkeit und verringert die Sprachverständigung, was wiederum die Unfallgefahr erhöht. Im Rahmen der diesjährigen Europäische Woche (24. bis 28. Oktober) möchte die Arbeitsinspektion Sie über Lärm am Arbeitsplatz informieren. Bekannt ist die hohe Lärmbelastung in „lauten" Branchen wie der Metall-, Bau- und Transportindustrie. Wussten Sie aber, dass Lärm auch in Dienstleistungsberufen und Callcentern, im Kindergarten sowie der Musik- und Freizeitindustrie nicht unterschätzt werden darf?

Auf dieser Website beleuchten wir das Problem aus verschiedenen Perspektiven, geben Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Aspekte von Lärm und seine Auswirkungen und erläutern anhand von praktischen Beispielen, wie Sie eine Lärmbelastung mindern und sich und Ihre Mitarbeiter/innen davor schützen können.

Wie wirkt Lärm auf den Menschen, sein Gehör und seine Gesundheit? Wirkt er auf Männer und Frauen gleich? Warum trägt eine schlechte Raumakustik dazu bei, dass sich der Lärmpegel immer weiter aufschaukelt? Welches sind die Erfolg versprechenden Maßnahmen und Strategien in der Lärmvermeidung und -bekämpfung?

Fragen wie diesen gehen wir in Form von Kurzberichten aus Forschungsprojekten nach. Expert/innen der Arbeitsinspektion aber auch der AUVA und anderer Institutionen teilen mit Ihnen ihren Erfahrungsschatz. Es lohnt sich, für das Thema „Lärm" ganz Ohr zu sein. Denn oft lässt sich eine Lärmquelle mit vergleichsweise einfachen Mitteln eindämmen und ganz vermeiden.

Machen Sie mit.

Sagen auch Sie „Schluss mit Lärm!": Ihren Ohren und sich selbst zu liebe … lesen Sie, wie es funktioniert.

Lärm Letter

Kontakt: VII6@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 23.9.2011