Die Methode Lateiner - 2

Die zweite Sitzung

Zu Beginn der zweiten Sitzung wird jedem Kursteilnehmer ein kleines Handnotizbuch übergeben, in welches im Verlauf einer Wiederholung die wichtigsten Erkenntnisse der ersten Stunde ein­getragen werden. Im weiteren Verlauf dieser Stunde werden durch praktische Besprechung von Unfällen seitens der Teilnehmer alle nur möglichen Unfallsursachen in die von Mr. Lateiner vor­geschlagenen 17 Unfallsfamilien eingereiht. Neun Unfallsfamilien beziehen sich auf sicherheits­widrige Handlungen und acht auf sicherheitswidrige Zustände.

Zu den sicherheitswidrigen Handlungen zählen:

  1. Hinnehmen einer sicherheitswidrigen Haltung oder Stellung.
  2. Ablenkung, Neckerei.
  3. Benützung sicherheitswidriger Geräte bzw. sicherheitswidrige Benützung von Geräten.
  4. Überhöhte Geschwindigkeit von Maschinen.
  5. Eigenmächtiges Arbeiten.
  6. Sicherheitswidriges Laden, Mischen usw.
  7. Arbeiten an gefährlichen Anlagen oder an sich bewegenden Maschinen.
  8. Sicherheitswidrige Kleidung.
  9. Unwirksammachen von Sicherheitsvorkehrungen.

Als sicherheitswidrige Zustände gelten:

  1. Sicherheitswidrige Beleuchtung.
  2. Sicherheitswidrige Konstruktion.
  3. Sicherheitswidrige Be- und Entlüftung.
  4. Sicherheitswidrige Kleidung.
  5. Fehlen von Schutzeinrichtungen.
  6. Unzulängliche Schutzeinrichtungen.
  7. Fehlerhafter Zustand der Anlage.
  8. Gefährliche Anordnung bzw. gefährliches Verfahren.

Eine kurze Rekapitulation und die Aufgabe, bis zur nächsten Sitzung einen bestimmten Unfall in eine der vorangeführten Gefahrenfamilien einzustufen, beenden die zweite Sitzung.

Die dritte Sitzung

In der dritten Sitzung werden die Maßnahmen besprochen, welche getroffen werden müssen, wenn Dienstnehmer bei sicherheitswidrigen Arbeiten angetroffen werden. Hiebei ist zu unterscheiden, ob es sich um sicherheitswidrige Handlungen oder sicherheitswidrige Zustände handelt. Wenn es sich darum handelt, daß sicherheitswidrige Handlungen abgeschafft werden sollen, dann ist besonderer Wert auf:

  1. die Unterweisung,
  2. die Schulung,
  3. disziplinäre Maßnahmen und
  4. die weitere Überwachung zu legen.

Bei sicherheitswidrigen Zuständen ist zu unterscheiden, ob es sich um Zustände handelt,

A. die der Meister selbst beseitigen kann oder
B. die er nicht selbst beseitigen kann,

ad A. In diesem Falle hat er

  1. die Gefahr zu beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist, dann
  2. die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen oder
  3. entsprechende Warnung vorzunehmen,

ad B. In diesem Falle muß er

  1. dem hiefür Zuständigen eine Meldung erstatten. Wird die Gefahr nicht sofort beseitigt, dann muß er
  2. reklamieren. Wenn auch die Reklamation zu keinem Erfolg führt, dann hat er
  3. neuerlich zu reklamieren. Auf alle Fälle darf er nicht locker lassen.

Im Sinne der Methode Lateiner werden alle diese Überlegungen und Schlüsse auf Grund praktischer Beispiele, die die Kursteilnehmer aus ihren Erfahrungen bringen, angestellt bzw. ge­zogen. Da die Betrachtungen mit der Praxis eng verbunden sind, ist ein lebhafter Verlauf gerade in dieser Stunde zu erwarten.

Die vierte Sitzung

Zu Beginn der vierten Sitzung wurden die in der vorhergehenden Sitzung festgelegten Ver­hütungsmaßnahmen ausgewertet. Dies geschieht dadurch, daß der Kursleiter von den Teilnehmern jeweils einen Unfall beschreiben läßt, wobei besonders ausgeführt werden muß, welche Maßnahmen gegen die Wiederholung des Unfalles ergriffen wurden. Die Diskussion wird zu dem Schluß gelenkt, daß man stets Vorkehrungen gegen eine Wiederholung des Unfalles treffen kann, daß die Gefahren beseitigt werden können und, daß es dem Meister möglich ist, nützlich einzugreifen. Im folgenden werden dann die persönlichen oder individuellen Schutzmittel besprochen. Dies wird unter Zuhilfe­nahme des anfangs der zweiten Stunde verteilten Merkheftchens durchgeführt, in welchem fünf Spalten auszufüllen sind. In der ersten Spalte sind die zu verwendenden Schutzmittel, wie z. B. Hand­schuhe, Gasmasken, Sicherheitsschuhe u. dgl., einzutragen. In der zweiten Spalte wird festgehalten, wo diese Schutzmittel erhältlich sind. In der dritten, wann man sie benützen muß, in der vierten, wie sie instand zu halten sind und in der fünften, welche Erfahrungen bei ihrer Anwendung gemacht wurden.

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Kontakt: uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at


Letzte Änderung am: 27.4.2007