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Mit der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) wurden grundlegende Sicherheitsanforderungen und Bestimmungen über das Inverkehrbringen und Ausstellen von Maschinen normiert. Inverkehrbringer/innen garantieren für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen und zeigen dies durch das Anbringen des CE-Zeichens. Nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes dürfen Arbeitgeber/innen nunmehr davon ausgehen, dass im Falle einer entsprechenden Kennzeichnung, das neu erworbene Arbeitsmittel auch den Gesetzen entspricht. Die Annahme, die Arbeitsinspektion sei nun zur Wahrnehmung des "Maschinenschutzes" nicht mehr nötig, wurde durch die Erfahrungen der Praxis widerlegt (siehe beispielsweise dazu einen Auszug aus dem Jahresbericht 1996).
Im Jahr 1998 wurde durch das Institut für empirische Sozialforschung (IFES) österreichweit eine Studie zum Image der Arbeitsinspektion und zur Bedeutung ihres Aufgabengebietes durchgeführt. Die Ergebnissse fielen überwiegend positiv aus (näheres zur Imageerhebung).
Mit dem Mineralrohstoffgesetz wurde der Arbeitsinspektion im Jänner 1999 anstelle der Bergbehörde die Zuständigkeit für alle Belange des Arbeitnehmer/innenschutzes im ober- und untertätigen Bergbau übertragen.
Durch eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes wurde vorgesehen, für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer/innen/n eine kostenlose Präventivbetreuung einzurichten.
Weiters trat in Kraft das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das einschlägige EG-Richtlinien umsetzt und darauf abzielt, den Bundesdienst und die Privatwirtschaft hinsichtlich Arbeitnehmer/innenschutz gleichzustellen.
1999 präsentierte die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) ihre neue Website. Diese bietet einen direkten Zugang zu Informationen aus aller Welt über Schlüsselfragen des Arbeitnehmer/innenschutzes.
Eine im Jahr 1999 durchgeführte Schwerpunktaktion in Discotheken und Pubs ergab alarmierende Missstände im Bereich von Fluchtwegen, Brandschutz und Sicherheitsbeleuchtungen. Die späteren Ergebnisse einer bundesweiten Aktion und der durchgeführten Nachkontrollen fielen besser aus, was den Schluss nahelegt, dass die Pressemeldungen über die Gefahren und deren möglichen Folgen positiv auf den Präventivgedanken wirkten. Das beweist einmal mehr, dass durch das Zusammenspiel von Presse und Behörden mehr Sensibiliät im Bereich der Gefahrenverhütung erreicht wird.
Mit dem seit Mai 1999 laufenden „kids-Projekt" will man mit einem speziell auf Jugendliche zugeschnittenen Serviceangebot mithelfen, das Informationsdefizit über Arbeitsschutz zu verringern.
So begann man gern gesehene Vorträge an Berufsschulen und Berufsbildenden Höheren Schulen in ganz Österreich zu halten.
Kontakt:
uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 31.5.2010