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Mit Inkrafttreten des EWR-Vertrages 1994 hat sich Österreich gemäß Artikel 67 verpflichtet, die in der damaligen EG, nunmehr EU, geltenden Mindestvorschriften im Bereich des Arbeitnehmer/innenschutzes umzusetzen. Diese Mindestvorschriften wurden in über 20 EG-Richtlinien auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmer/innenschutz dargelegt. Durch das damals geltende Recht waren diese Richtlinien aber nicht abgedeckt. Zu diesen zählten Regelungen, die noch aus der Zwischenkriegszeit übernommen wurden (z.B. Bestimmungen über Arbeiten mit Blei in Blei- und Zinkhütten und Zinkweißfabriken 1923), und auch das Arbeitnehmerschutzgesetz aus dem Jahr 1973 und die dazu erlassenen Verordnungen wie z.B. die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung aus dem Jahre 1984.
Bereits im Jahr 1992 wurde im Zentralarbeitsinspektorat ein Entwurf für ein neues Arbeitnehmer/innenschutzgesetz ausgearbeitet. Nach Beratungen im Arbeitnehmerschutzausschuss, Durchführung des Begutachtungsverfahrens und ausführlichen Verhandlungen mit den Interessensvertretungen wurde schließlich eine entsprechende Regierungsvorlage im Nationalrat eingebracht. Am 25. Mai 1994 hat der Nationalrat das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG) beschlossen. Mit 1. Jänner 1995 trat das Gesetz in Kraft.
Als wesentlichste Neuerungen sind zu nennen:
Nach langen und zähen Verhandlungen wurde weiters die Bauarbeiterschutzverordnung fertiggestellt. Sie trat mit 1. Jänner 1995 in Kraft und löste die 40 Jahre alte Vorgängervorschrift ab. In dieser Verordnung wurden nicht nur neue Erkenntnisse hinsichtlich Arbeitsverfahren und Sicherheitsaspekte auf Baustellen berücksichtigt, sondern auch die EG-Richtlinie 92/57 in österreichisches Recht umgesetzt.

Weiters umgesetzt wurde die EG-Verordnung Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Diese regelt unter anderem die Lenkzeiten, die tägliche und wöchentliche Ruhezeit und die Lenkpausen. Die EG-Verordnung Nr. 3821/85 regelt die Kontrollgeräte-Pflicht.
Kontakt:
uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 31.5.2010