Erste Republik und Gleichschaltung im Dritten Reich - Fortsetzung

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Großglockner Hochalpenstraße 1934

Trotz zahlreicher Großprojekte, wie zum Beispiel Wasserkraftwerke, Wiener kommunaler Wohnbau, Erweiterung des Straßennetzes (Gaisbergstraße 1929, Großglockner-Hochalpenstraße) war die heimische Wirtschaft schweren Belastungen ausgesetzt. Die 1929 ausgebrochene Weltwirtschaftskrise brachte auch Österreich in neue wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das Heer der unterstützten Arbeitslosen wuchs ständig, dazu kamen noch Personen ohne staatliche Hilfe („ Ausgesteuerte").

Durch die „Selbstausschaltung" des Nationalrates regierte Dollfuß unter Berufung auf das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz (1917) autoritär mit Hilfe von Regierungsverordnungen. 1934 kam es zum offenen Bürgerkrieg. In weitere Folge rief Dollfuß den "Christlichen deutschen Bundesstaat Österreich auf berufsständischer Grundlage" aus und machte die Vaterländische Front zum "alleinigen Träger der politischen Willensbildung".

Unfallverh-Plakate-Animation.gifWiederum verursachte ausländischer Druck schwere wirtschaftliche Schäden, so hatte 1933 die nationalsozialistische deutsche Reichsregierung die "1000-Mark-Sperre" verordnet, mit der bestimmt wurde, dass jeder Deutsche, der nach Österreich reisen wollte, 1000 Mark erlegen musste.

In einem Auszug aus dem Jahresbericht 1934 finden Sie neben ausschnittsweisen Zitaten auch einen Bericht über den Baufortgang der Großglockner-Hochalpenstraße.

Nach dem Verlust der Eigenständigkeit Österreichs im Jahr 1938 (Anschluss) wurde versucht, die österreichische Gewerbeinspektion an die Verhältnisse der deutschen Gewerbeaufsichtsämter anzugleichen, welche Verwaltungsverfahren und auch Strafverfahren eigenständig durchführten. Wie in Deutschland wurden in Österreich Berufsgenossenschaften eingerichtet und mit 1. Jänner 1939, zusätzlich zu den mit Ende des Jahres 1938 geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Dienstnehmer/innen, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften eingeführt. Bis zum 31. März 1940 war allerdings noch das österreichische Gesetz über die Gewerbeinspektion aus dem Jahre 1921 in Kraft und wurde erst dann durch die Verordnung über die Arbeitseinsatz-, die Reichstreuhänder- und die Gewerbeaufsichtsverwaltung in der Ostmark abgelöst. Sie wurde ergänzt durch die Verordnung über den Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsicht in der Ostmark 1940, durch die Anordnung über Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht in den Reichsgauen der Ostmark, und die 2. Verordnung über den Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsicht in den Reichsgauen der Ostmark 1941. Anstelle der damals bestehenden 18 Gewerbe­inspektorate traten zehn Gewerbeaufsichtsämter, die entsprechend ihrer territorialen Gliederung den Reichsstatthaltern in Wien, Linz, Graz bzw. Innsbruck unterstanden. Das Burgenland wurde geteilt und Niederösterreich ("Reichsgau Niederdonau") und der Steiermark zugeschlagen.

Aus dem Reichsdeutschen Jahresbericht 1937/38: Bedienungsgriff liegt in solch einer Höhe, dass "dieser von einer rückwärts stehenden entschlossenen Person bedient werden kann".Durch die Angleichung an die Verhältnisse im Deutschen Reich hatten nunmehr auch die Berufsgenossenschaften das Recht, Betriebe zu inspizieren, wenngleich es von dieser Seite zu keiner wesentlich ins Gewicht fallenden Tätigkeit zur Wahrung der Interessen des Arbeitnehmer/innenschutzes kam.

Auch in Österreich wurden wie in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs die Gewerbeaufsichtsämter zu Arbeiten herangezogen, die ihnen und ihrem Aufgabenkreis fremd waren. Sie hatten die Agenden zur Zuerkennung der Lebensmittel-Zulagekarten für Schwerstarbeiter, Schwerarbeiter, Arbeiter, Lang- und Nachtarbeiter, an jeden einzelnen Arbeiter in den Betrieben übertragen bekommen; aber nicht nur für die Arbeiter in der Industrie und im Gewerbe, sondern auch für die der Post, der Eisenbahn, für die Angehörigen der Exekutive, für die ausländischen Arbeiter usw. und auch für die in den Betrieben eingesetzten Kriegsgefangegen je nach ihrer Verwendung. Auch die Zuteilung von Seife und Waschmittel kam zu den Agenden der Gewerbeaufsichtsämter. In der Bewirtschaftung der Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmittel war sie in jedem einzelnen Fall eingegliedert; sogar die Zuteilung von Treibriemen musste lange Zeit hindurch begutachtet werden. Um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in den Betrieben kümmerte sich in erster Linie die Deutsche Arbeitsfront (DAF). Sie betrachtete Verstöße gegen die Richtlinien im Sinne des "Totalen Krieges" als Vaterlandsverrat.

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